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Ein sensibles Thema: Schenkungen & Erbschaften

Tieren helfen – heute und über mein Leben hinaus

Viele Menschen möchten gerne heute und über die eigene Lebenszeit hinaus etwas Gutes für Hunde tun. Nur wie? Eine Schenkung oder Erbschaft zugunsten hilfebedürftiger Tiere ist eine wichtige und weit reichende Entscheidung des Herzens. Wir möchten Ihnen mögliche Wege zeigen.

Viele Tierbesitzer machen sich Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen Freunden wird, wenn sie selbst sich einmal nicht mehr um ihn kümmern können?

Andere erwägen, mit ihrem Vermögen gesellschaftliche Anliegen zu unterstützen, die ihnen wichtig sind wie z.B. den Tierschutz. Diese Unterstützungen helfen, dass verletzte, ausgesetzte und gefundene Hunde auch in Zukunft eine Chance auf ein würdiges Leben erhalten. Ihre Zuwendung bedeutet Schutz, Sicherheit und Hilfe für so manche Hunde in Not. Zu Lebzeiten können Sie dies im Wege einer Spende oder bei größeren Beträgen als Schenkung arrangieren.

Was wird sein, wenn ich mal nicht mehr bin? Was passiert mit meinem Hund nach meinem Tod? Eigentlich ist es nie zu früh, sich diese Frage zu stellen, denn man möchte ja das eigene Tier nach dem Tod gut versorgt wissen. Sie erleichtern Ihrem Hund den Verlust, wenn Sie folgende Vorkehrungen treffen:

  1. Bestimmen Sie mehrere mit dem Tier vertraute Personen, die kurzfristig in Ihre Wohnung können, um sich um das Tier zu kümmern.
  2. Verfassen Sie Notfallunterlagen, die Sie jährlich aktualisieren und bei mindestens zwei Personen hinterlegen. Sie sollten handschriftlich verfasst, mit vollem Namen, Datum und Unterschrift versehen sein und Folgendes enthalten: Name, Alter, Geschlecht Ihres Tieres, Tierarztadresse, Ernährung und medizinische Behandlungen, Geschichte des Tieres, Vorlieben, Abneigungen, Persönliches – und wie sich Ihr gemeinsames Leben derzeit gestaltet.

Für Hunde beginnen schwere Zeiten, wenn sie ihre Vertrauensperson verlieren. Tierfreunde sollten deshalb Vorsorge treffen und in einem Testament festlegen, wer sich kümmern soll. Bitte beachten Sie dabei: Tiere können nicht erben!

Doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung Ihres geliebten Hundes kann testamentarisch gesichert werden. So können mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, sowohl natürliche Personen als auch ein gemeinnütziger Verein – wie die HundeNothilfe e.V. – als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.

Gut zu wissen ist auch: Ihre Schenkung oder Ihr Vermächtnis kommen ohne Steuerabzug zu 100 % den Hunden zugute, denn die HundeNothilfe e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern bezahlen.

Sollten Sie Fragen zum Thema Erben & Tiere haben, scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir verwenden Ihre Schenkung oder Ihr Vermächtnis ausschließlich nach Ihren Wünschen und beraten Sie gerne.

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